Unsere neue Infobroschüre „30 Jahre ZV TAWEG“ ist online.

Stellenausschreibung „Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)“

Wir suchen zum 01.Januar 2023 eine

 

Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)
für die Kläranlage Greiz-Kupferhammer

 

Folgen Sie der Stellenausschreibung .

 

Jetzt Fördermittel für die Modernisierung Ihrer Kleinkläranlage sichern!

Jährlich über 75 Anträge förderfähig !

 

Wiederkehrend informierte der ZV TAWEG in den vergangenen 10 Jahren über die Fortschreibung seines Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK). Neben der Ausweisung der bestehenden und der perspektivischen Erschließung, werden unter anderem auch die Gebiete benannt, in welchem dauerhaft keine zentrale Abwasserreinigung aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gesichtspunkte realisierbar erscheint.

 

Um jedoch die so genannten Schutzziele „Gewässerschutz und Gesundheitsschutz“ sicher zu stellen, wird der Betrieb vollbiologischer Kleinkläranlagen gemäß dem Stand der Technik in diesen Gebieten unumgänglich sein und ist vom Gesetzgeber gefordert.

 

Der Freistaat Thüringen hat zu diesem Zweck eine entsprechende Fördermittelrichtlinie (mit aktueller Gültigkeit bis zum 31.12.2023) aufgelegt, welche in den benannten Gebieten eine Förderung in Aussicht stellt. So können beispielsweise Zuwendungen für den Neubau einer biologischen Kleinkläranlage in Höhe von 2.500 € (Grundförderung für eine 4-Einwohner-Anlage) oder für die Nachrüstung einer alten Grube (Grundförderung 1.250 € für eine 4- Einwohner- Anlage) beantragt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Darlehens. Im Zuständigkeitsgebiet des ZV TAWEG werden derzeit jährlich über 75 Anträge als förderfähig anerkannt.

 

Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich eine entsprechende Förderoption, wenn Sie in einem solchen Gebiet wohnen. Auf unserer Webseite (www.taweg-greiz.de) ist das ABK zur Einsichtnahme abgelegt.

 

Für das Jahr 2022 ist die Annahme der Fördermittelanträge beim ZV TAWEG noch bis in die vorletzte Septemberwoche möglich, da die Weiterleitung an die Thüringer Aufbaubank bis zum 30.09. erfolgt sein muss. Wir geben Ihnen Auskunft bzgl. Ihrer technischen und rechtlichen Fragen. Darüber hinaus begleiten wir Sie im Fördermittelverfahren in Zusammenarbeit mit den Behörden und der Thüringer Aufbaubank.

 

Gerne stehen wir Ihnen im persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Zur Terminvereinbarung stehen wir telefonisch unter Tel.: 03661/617 0 oder per E-Mail an info@taweg-greiz.de bereit.

 

 

ZV TAWEG | 15.07.2022

Abwasserreinigung nach Stand der Technik – Energieeffizienz

Die Beseitigung der in Siedlungsgebieten anfallenden Abwässer stellt schon immer eine integrale Aufgabe in der Schaffung von Siedlungsstrukturen dar. Speziell in Städten und intensiver besiedelten Bereichen sind Abwassersysteme historisch gewachsen, welche den jeweils geltenden Gegebenheiten genüge leisten mussten und sich am jeweils vorherrschenden Stand der Technik und der Wissenschaft orientiert haben. Wenn anfangs noch die Sammlung und Ausleitung von Hinterlassenschaften im Fokus stand, orientierten sich mit der Zeit die Forderungen nach deren möglichst umweltgerechter Reinigung im Sinne des Gewässerschutzes.

 

Mit der gesellschaftlichen Entwicklung bis heute erweiterte sich der Betrachtungshorizont, sodass neben der ökologisch, nachhaltigen Klärschlammbeseitigung auch die Frage des Energieverbrauches zu beachten ist. Nicht zuletzt die finanziellen Mittelaufwendungen für den Energiebedarf treiben hier den Diskurs, sondern auch die Minderung von CO2-Emmisionen vor dem Hintergrund des Klimawandels. Spätestens zu Ende des 20ten Jahrhunderts gewann die Thematik der Energieoptimierung im Abwassersektor in Expertenkreisen zunehmend an Aufmerksamkeit, mit der Konsequenz, dass vielerorts Forschung betrieben wurde.

 

Auch der ZV TAWEG arbeitet in diesem Spannungsfeld, wobei den Kläranlagen als bedeutendste Stromverbraucher die größte Beachtung geschenkt wird. Insofern werden Anlagen und deren Betriebsregime fortlaufend optimiert. Im Ergebnis hat der ZV TAWEG durch zahlreiche Umbaumaßnahmen in den Kläranlagen Greiz-Kupferhammer und Berga-Winterleite den Strombedarf jährlich um ca. 250.000 Kilowattstunden oder 250 Megawattstunden gesenkt. Dies entspricht einer Einsparung von ca. 100 t CO2/Jahr (berechnet mit Stommix Deutschland´2019).

 

Die nennenswertesten Baumaßnahmen in beiden Kläranlagen waren hierbei die Optimierung/Erneuerung der größten Energieverbraucher: der Gebläse und der Belüfter in den Belebungsbecken sowie deren Umwälzaggregate. Auch eine Vielzahl kleinerer Stellschrauben wurde gedreht, immer fokussiert auf die Einsparung von Primärenergie, jedoch ohne nachteilige Wirkung auf die Reinigungsqualität.

 

Seit mehr als 10 Jahren wird auf den Anlagen ein dezidiertes Monitoring betrieben, auf dessen Datenbasis die Maßnahme analysiert, geplant und umgesetzt werden.

 

Bei allem Einsparwillen ist unbedingt zu erwähnen, dass keinesfalls nach dem Motto „Einsparen, koste was es wolle“ gearbeitet wird. Primäres Ziel ist immer die Sicherstellung der Kernaufgabe, erst dann werden Maßnahmen mit strategischen Kalkül in Angriff genommen, welche auf die Ausnutzung der bestmöglichen Aggregatlaufzeiten und die optimalsten Reinvestitionszeitpunkte abzielt.

 

Corona-Schutzregelungen ab 21.03.2022 gelockert

Auf Grund der Bundes- und Landesgesetzgebung in der Corona-ArbSchV vom 17.03.2022 und der Thür Sars-CoV-2IfS-MaßnVO vom 18.03.2022 werden die einschränkenden CORONA-Schutzregelungen im Zweckverband TAWEG ab 21.03.2022 gelockert.
Das Infektionsschutzkonzept des Zweckverbandes TAWEG vom 23.11.2020 in seiner Fortschreibung vom 05.01.2022 gilt grundsätzlich fort. Für Kunden, Geschäftspartner und Besucher im Zweckverband gelten nachfolgend genannte Festlegungen:

  • Der Zugang zur Verwaltung, den Bereichen Trink- und Abwasser und den Außenstellen Berga und Kläranlage Greiz wird unter Einhaltung der Maßnahmen des allgemeinen In-fektionsschutzes (1,5m Abstand, Maske, Desinfektion) gewährt.
  • Vororttermine sind vorab mit den Mitarbeitern des Zweckverbandes zu vereinbaren:Tel.: 03661/617-0
    Fax.: 03661/617-150
    Email: info(at)taweg-greiz.de
    Sprechzeiten nach 16:00 Uhr werden auf Bedarf angeboten.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung.

Vielen Dank.
Watzek
Geschäftsleiterin

Greiz, 21.03.2022

Einschränkungen von Kundenkontakten

Der Zweckverband TAWEG muss angesichts der weiteren Infektionsmöglichkeiten durch das Corona-Virus in jedem Falle die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des TAWEG aufrechterhalten.

 

Die im Infektionsschutzkonzept des Zweckverbandes TAWEG festgelegten Einschränkungen im Kontakt zu Kunden, Geschäftspartnern und weiteren Besuchern im Zweckverband TAWEG sind wie folgt umzusetzen und zu ergänzen:

 

  • Ab sofort gilt die 3G Regel im Zweckverband TAWEG
  • Der Zugang zur Verwaltung An der Goldenen Aue 10 wird im Eingangsbereich für jeweils max. 2 Personen gewährt bei Einhaltung der Maßnahmen des Infektionsschutzes (Abstand, Maske, Desinfektion).

 

Die Erledigung von Angelegenheiten ggü. dem Zweckverband TAWEG erfolgt:

  • schriftlich über den Postbriefkasten (Haupttor) oder
  • per E-Mail an (info(at)taweg-greiz.de) oder
  • telefonisch über die: 03661 617 0 oder
  • per Fax an die: 03661 617 150
  • und persönlich über die Vermittlung durch die Mitarbeiterinnen in der Zentrale oder im kaufmännischen Kundendienst zu den jeweiligen Sprechzeiten.
  • Die gewerblichen Bereiche in Greiz und Berga bleiben bis auf weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.
  • Vorortmaßnahmen durch den technischen Kundendienst, wie Kontrollaufgaben der Grundstücksver- und –entsorgungsanlagen oder Wechsel der Wasserzähler werden unter Einhaltung der Hygienefestlegungen durchgeführt.

 

Generell kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung aller Vorgänge kommen. Wir werden die einzelnen Fälle nach Dringlichkeit behandeln.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und Achtsamkeit.

 

Vielen Dank.

Watzek

Geschäftsleiterin

Greiz, 22.11.2021

die TRINK KORREKT TikTok-Challenge

Wir suchen originelle Videoclips rund um das Thema Leitungswasser als verantwortungsvolle Alternative zu Flaschenwasser.

Zeig uns in einem oder mehreren kurzen Videoclips, warum es sich lohnt statt Flaschenwasser hochwertiges Leitungswasser zu trinken. Umwelt schonen und Müll vermeiden stehen dabei im Fokus unserer TikTok-Challenge.

 

Die Gewinner können sich auf zahlreiche Preise im Gesamtwert von 1.500 Euro freuen. Klingt gut? Dann schnapp dir dein Smartphone und erstelle ein inspirierendes Video zum verantwortungsvollen Umgang mit Wasser. Wir freuen uns auf deinen kreativen Beitrag.

 

Sende deinen Clip bis zum 30.11.2021 mit dem folgenden Button per WeTransfer an uns: www.wasser-aqualino.de

Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), Beschluss 24.06.2021

Fortschreibung 2020

Die Pflicht zur Erstellung und zur regelmäßigen Fortschreibung von Abwasserbeseitigungskonzepten (alle sechs Jahre) leitet sich aus dem §48 ThürWG ab. Der aktuellen Fortschreibung vorausgegangen, waren mehrere Fortschreibungen aus den Jahren 2014, 2010, 2009, 2005 und davor. Für die vorliegende Fortschreibung war zunächst die Abgabefrist auf den 06.12.2020 festgesetzt worden, was jedoch mit dem ThürCorPanG vom 05.06.2020 letztlich auf den 30.06.2021 verschoben wurde. Die Beschlussfassung wurde in der letzten Verbandsversammlung am 24.06.2021 vorgenommen.

 

Auf Basis der ABK-Ergebnisse erfolgt (unter Beachtung der gesicherten Finanzierung) die Einordnung von Abwasser-Erschließungsmaßnahmen in den jahresbezogenen Investitionsplan sowie in das mittel- und langfristige Investitionsprogramm. Das ABK liefert somit den konzeptionellen „Leitfaden“ für Netzausbau bzw. die perspektivischen abwassertechnischen Erschließungen.

 

Vorliegendes Konzept behandelt vornehmlich den Zeitraum 2021 bis 2030 und bildet damit den Bewirtschaftungszeitraum III gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 ab.
In der Rubrik „Endausbau“ wird der Fortgang konkreter Maßnahmen benannt, deren Realisierung, gemessen an den zur Verfügung stehenden Ressourcen, bis zum Jahr 2030 derzeit nicht als konkret umsetzbar erachtet werden kann. Andererseits skizziert diese Ausbaufiktion weitere Maßnahmen gemäß den Vorgaben der Unteren Wasserbehörde Greiz.

 

Die gemäß § 48 ThürWG geforderte Bekanntmachung des Entwurfes erfolgt mittels der auf der Internetpräsenz des Zweckverbandes abrufbaren Dokumente, welche einen Auszug mit den Kernaussagen aus der komplexen Gesamtunterlage darstellen.

 

Hier geht es zu den Dokumenten.

 

Ihr ZV TAWEG | 25.06.2021

Der ZV TAWEG als Praxispartner der Berufsakademie Glauchau

Seit Bestehen des Zweckverbandes, wird auf eine konstante und solide Ausbildung gesetzt. Nicht zuletzt die kontinuierliche, langjährige Schulkontaktpflege, angefangen in der ersten Klasse bis hin zu Betriebspraktika in den Ferien, trägt auf Dauer zur Gewinnung von gutem, verantwortungsvollem Personal bei.

 

Üblicherweise erschließt sich das Engagement um die Ausbildungsberufe „Fachkraft für Wasserversorgungstechnik“, „Fachkraft für Abwassertechnik“ sowie „Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement“, doch auch die ingenieurtechnischen Stellen gilt es perspektivisch zu besetzen.

 

Dieser Intention folgend, fungiert der ZV TAWEG als sog. „anerkannter Praxispartner“ der Staatl. Berufsakademie Glauchau, bei welcher entsprechende Studiengänge im Dualen Studium angeboten werden.

 

Aktuell freuen wir uns einen entsprechenden Studienvertrag in der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Studienrichtung Straßen-, Ingenieur- und Tiefbau) ab kommendem Herbst-Semester abgeschlossen zu haben.

 

Abb.: Unterzeichnung Studienvertrag, Hr. Böhme und Fr. Watzek

 

Mit einem dualen Studium beim Zweckverband TAWEG erwartet Herrn Böhme ein abwechslungsreiches und anspruchsvolles Studium. Im Mittelpunkt des Studiums stehen die Konzeption, Planung und Errichtung von ober- und unterirdischen Bauwerken, die Konstruktion sowie die Berechnung und Überwachung von Baumaßnahmen.

 

 

Ihr ZV TAWEG | 19.05.2021

Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), Entwurfsstand 30.04.2021

Fortschreibung 2020

Die Pflicht zur Erstellung und zur regelmäßigen Fortschreibung von Abwasserbeseitigungskonzepten (alle sechs Jahre) leitet sich aus dem §48 ThürWG ab. Der aktuellen Fortschreibung vorausgegangen, waren mehrere Fortschreibungen aus den Jahren 2014, 2010, 2009, 2005 und davor. Für die vorliegende Fortschreibung war zunächst die Abgabefrist auf den 06.12.2020 festgesetzt worden, was jedoch mit dem ThürCorPanG vom 05.06.2020 letztlich auf den 30.06.2021 verschoben wurde. Die Beschlussfassung ist in der kommenden Verbandsversammlung am 24.06.2021 vorgesehen.

 

Auf Basis der ABK-Ergebnisse erfolgt (unter Beachtung der gesicherten Finanzierung) die Einordnung in den jahresbezogenen Investitionsplan sowie in das mittel- und langfristige Investitionsprogramm. Das ABK liefert somit den konzeptionellen „Leitfaden“ für Netzausbau bzw. die perspektivischen abwassertechnischen Erschließungen.

 

Vorliegendes Konzept behandelt vornehmlich den Zeitraum 2021 bis 2030 und bildet damit den Bewirtschaftungszeitraum III gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 ab.

 

In der Rubrik „Endausbau“ wird der Fortgang konkreter Maßnahmen benannt, deren Realisierung, gemessen an den zur Verfügung stehenden Ressourcen, bis zum Jahr 2030 derzeit nicht als konkret umsetzbar erachtet werden kann. Andererseits skizziert diese Ausbaufiktion weitere Maßnahmen gemäß den Vorgaben der Unteren Wasserbehörde Greiz.

 

Die gemäß § 48 ThürWG geforderte Bekanntmachung des Entwurfes erfolgt mittels der nachfolgenden Dokumente, welche einen Auszug mit den Kernaussagen aus der komplexen Gesamtunterlage darstellen.

 

Hier geht es zu den Dokumenten, Entwurfsstand 30.04.2021.

Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Weiße Elster - Greiz (ZV TAWEG)
An der Goldenen Aue 10
07973 Greiz

Telefon: (03661) 61 70
Telefax: (03661) 61 71 50

info@taweg-greiz.de
Verbandsvorsitzender: Herr Alexander Schulze
Geschäftsleiterin: Frau Ines Watzek
Eigenbetrieb Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungswerke (WAW)
An der Goldenen Aue 10
07973 Greiz

Telefon: (03661) 61 70
Telefax: (03661) 61 71 50
Werkleiterin: Frau Ines Watzek

Fördermittelbekanntmachung

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