Hausanschluss & Wasserzähler

Wasser ist unser kostbarstes Lebensmittel. Seine Qualität hat unmittelbare Auswirkungen auf unsere Gesundheit. In Deutschland gelten deshalb strenge Qualitätskriterien.
Die Wasserversorgungsunternehmen achten zudem darauf, dass unser Trinkwasser gut behütet in die Haushalte gelangt. Das betrifft natürlich auch die letzte Strecke, die Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des Wasserversorgers und der Hausinstallation.

 

Als Betreiber haben Sie zwar die Verantwortung für die Installation, sind aber normalerweise nicht in der Lage und damit auch nicht berechtigt, die Arbeiten für den Trinkwasser-Hausanschluss durchzuführen sowie die notwendigen technischen Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers zu treffen. Im Interesse Ihrer Gesundheit sollten Sie deshalb neben der Neuerstellung auch alle anderen Arbeiten, wie Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Hausinstallation von einem Fachmann ausführen lassen, der im Installateurverzeichnis des Zweckverbandes TAWEG eingetragen ist.

 

Trinkwasser-Neuanschluss

Wer beantragt einen Hausanschluss?
Der Bauherr, der zugleich Grundstückseigentümer ist, beantragt die Trinkwasser-Anschlussleitung. Dafür vorgesehene Formulare schicken wir Ihnen gern zu oder steht nachfolgend zum herunter laden bereit.

Beantragung Errichtung/Änderung Trinkwasserhausanschluss

Dem Antrag ist ein amtlicher Lageplan (Kopie einer Flurkarte) des Grundstückes und ein Kellergeschoss-Grundriss mit der gewünschten Leitungsführung beizufügen.

 

Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

Die Herstellung und Inbetriebnahme eines Neuanschlusses kann auch von örtlichen Gegebenheiten abhängen. Bitte stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich! Nach Bearbeitung Ihres Antrages durch uns erhalten Sie die Formulare zur Auftragserteilung. Einen Kostenvoranschlag für den privaten Bereich erhalten Sie direkt vom beauftragten Bauunternehmen.

 

Wer legt die Leitungsführung fest?

Überlegen Sie zunächst, wo sich die geeignete Übergabestelle für Trinkwasser im Gebäude befinden soll.
Dabei ist angeraten, einen Hausanschlussraum für alle Anschlüsse vorzusehen. Die Übergabestelle muss trocken, begehbar und frostfrei sein und sollte an der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit ein für Sie kostengünstiges Erstellen der Hausanschlussleitung möglich ist.
Den endgültigen Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des Wasserversorgers und Ihrer Hausinstallation legen die Fachleute des Zweckverbandes TAWEG fest, wobei Ihre Wünsche weitgehend Berücksichtigung finden.

 

Was gehört alles zur Trinkwasser-Hausinstallation?

Zur Trinkwasser-Hausinstallation, auch als Kundenanlage bezeichnet, gehören alle nach dem Hauptabsperrventil (i.d.R. vor dem Wasserzähler befindlich) sich anschließenden Leitungen und Anlagen, inkl. der Zählergarnitur.
Davon ausgenommen ist lediglich der Wasserzähler, der Eigentum des Wasserversorgers ist und bleibt.

 

Wer erstellt die Trinkwasser-Hausinstallation?

Die Erstellung der Trinkwasser-Hausinstallation in Eigenleistung ist nicht gestattet. Hier ist vom Bauherrn ein Installationsunternehmen zu beauftragen, das im Installateurverzeichnis des Zweckverbandes TAWEG eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Trinkwasser- Hausinstallation unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988) hergestellt wird.

 

Wie ist es mit Trinkwasser während der Bauzeit?

Wenn das Grundstück durch die öffentliche Wasserversorgung erschlossen ist und die Hausanschlussleitung bereits am Grundstück anliegt, kann nach Einbau eines Wasserzählers durch den Zweckverband TAWEG so genanntes Bauwasser entnommen werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der „Bau“-Wasserzähler besonders gegen Beschädigung und Frost geschützt wird.

 

Was muss der Bauherr bezahlen?

Die für die Herstellung des Hausanschlusses erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen usw. sind vom Anschlussnehmer (Bauherr) auf eigene Kosten einzuholen. Die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses werden entsprechend der gültigen Satzungen des Zweckverbandes TAWEG vom Kunden im privaten Bereich bzw. vom Zweckverband TAWEG im öffentlichen Bereich getragen.

 

Wann steht Trinkwasser im ganzen Haus zur Verfügung?

Nach Fertigstellung der Trinkwasser-Hausinstallation durch den Vertragsinstallateur (Meldung an den Zweckverband TAWEG) kann der Wasserzähler montiert und der Anschluss fachgerecht in Betrieb genommen werden. Dann steht der Trinkwasserentnahme im Haus nichts mehr im Wege.

 

Der Wasserzähler

Nach § 18 der Allgemeinen Bedingungen zur Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) und der DIN 1988 ist das Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die durch den Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen festzustellen, die den Regeln der Technik und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.

 

Der Wasserzähler ist Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens.In regelmäßigen Abständen (in der Regel 6 Jahre) wird der Wasserzähler ausgewechselt. Nach langen, harten Wintern werden gehäuft Schäden an den Messeinrichtungen festgestellt, die auf Frosteinfluss zurückzuführen sind. Der Schutz des Zählers gehört zu den Kundenpflichten. Dabei ist ein geeigneter Einbauort zu wählen, ein frostfreier Schacht oder Keller sind dafür ausreichend.

 

Trotzdem sollte im Winter regelmäßig kontrolliert werden, dass offene Fenster oder Lüftungsöffnungen nicht doch zum Gefrieren des Zählers führen können. Vorbeugendes Handeln spart Wege, Zeit und vor allem Geld, denn die Kosten für den durch Frost zerstörten Zähler und für dessen Auswechslung trägt der Kunde.

 

Modell eines Hausanschlusses und komplette Wasserzählergarnitur Qn 2,5 – der rote Pfeil markiert die Grenze von öffentlichen zum privaten Bereich

 

Weitere wichtige Hinweise

Hausanschlüsse werden ausschließlich vom Zweckverband TAWEG hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt oder beseitigt.

Die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück (außerhalb und innerhalb des Gebäudes) muss leicht zugänglich sein. Die Trasse darf weder überbaut, noch mit aufwendigen Sträuchern und Bäumen überpflanzt sein; auch darf sie keine ungewöhnlich hohe Überdeckung (aber mindestens 1,20 m) aufweisen.

Zu vorhandenen Wasserversorgungsleitungen sind feststehende Mindestabstände (entsprechend
DIN EN 805 und DVGW-Regelwerk W 403) und zu Anschlussleitungen ein Abstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Bei Mitverlegung anderer Versorgungsleitungen beträgt der horizontale Mindestabstand 0,4 m. Eine Kreuzung von Anschlussleitungen sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Jede Beschädigung insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen sind unverzüglich dem Zweckverband TAWEG mitzuteilen.

Ist für die Verlegung der Anschlussleitung die Benutzung fremder Privatgrundstücke erforderlich,
so hat der Antragsteller die schriftliche Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer vorher einzuholen.

 

Wichtige Hinweise zum Einsatz einiger Materialien in der Hausinstallation

Der „eingetragene“ Installateur ist gut beraten, wenn er den Einsatz des entsprechenden Materials von der Beschaffenheit des betreffenden Trinkwassers abhängig macht. Grundsätzlich stehen verschiedene Materialien mit den unterschiedlichsten Eigenschaften zur Verfügung; der Installateur ist mit diesen Eigenschaften vertraut und zuständig (nach DIN 1988) für die Auswahl des Materials.

 

Einsatz von Kupfer

Kupferrohre (auch Kupferboiler) in der Hausinstallation können nach längerem Stehen des Trinkwassers in den Leitungen zu höheren Kupferkonzentrationen führen. Eine höhere Kupferbelastung des Wassers kann ebenfalls auftreten, wenn das Trinkwasser einen größeren Anteil an freier Kohlensäure hat. Für die Bereitung von Säuglingsnahrung sollte das stehende Wasser vorher mindestens 2 Minuten ablaufen.

 

Einsatz von Blei

Vereinzelt sind noch Hausanschlussleitungen und Hausinstallationen aus Blei zu finden. Bleirohre erkennt man daran, dass sie weich, meist wulstig verlötet (nicht verschraubt) und oft in geschwungenen Linien verlegt sind. Laboranalysen aus solchen Anlagen beweisen, dass bei einer Vielzahl von Stagnationsproben (lange Verweildauer des Wassers in der Leitung z. B. über Nacht – teilweise auch schon nach 1 Stunde) gravierende Grenzwertüberschreitungen in der Bleikonzentration vorhanden waren. Bei ständiger Aufnahme kleiner Bleimengen ist ein Gesundheitsrisiko durch eine chronische Belastung gegeben. Dabei ist während der Schwangerschaft, bei Säuglingen und Kleinkindern das Risiko besonders groß.

 

Um das Gesundheitsrisiko zu senken, ist vor der Verwendung zum Trinken oder Kochen das Wasser grundsätzlich so lang ablaufen zu lassen, bis es merklich kühler wird. Ein Einsatz so genannter Wasserfilter ist nicht zu empfehlen. Die sicherste und beste Lösung allerdings ist das Auswechseln der Bleirohre.

 

 

Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Weiße Elster - Greiz (ZV TAWEG)
An der Goldenen Aue 10
07973 Greiz

Telefon: (03661) 61 70
Telefax: (03661) 61 71 50

info@taweg-greiz.de
Verbandsvorsitzender: Herr Alexander Schulze
Geschäftsleiterin: Frau Ines Watzek
Eigenbetrieb Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungswerke (WAW)
An der Goldenen Aue 10
07973 Greiz

Telefon: (03661) 61 70
Telefax: (03661) 61 71 50
Werkleiterin: Frau Ines Watzek

Fördermittelbekanntmachung

Partner