Wasserzähler rechtzeitig vor Frost sichern!
Wenn es zu einem Frostschaden kommt, gehen die Kosten zu Lasten des Grundstückseigentümers.
Der Zweckverband TAWEG bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, die folgenden Hinweise zu berücksichtigen und im eigenen Interesse darauf zu achten, dass Wasserleitungen, Armaturen und Wasserzähler ausreichend vor Frost geschützt sind.
Gemäß geltender Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes TAWEG ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, den Wasserzähler vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. Denn ist die Wasserleitung einmal eingefroren, steht den Abnehmern kein Trinkwasser mehr zur Verfügung. Des Weiteren hat der Grundstückseigentümer zusätzliche Kosten für die Reparatur der Leitung, des Wasserzählers und unter Umständen noch wesentlich höhere Aufwendungen und Kosten zur Beseitigung von Schäden am Gebäude oder Inventar.
Schützen Sie daher den Wasserzähler einschließlich der Leitungen, vor allem in Kellerräumen, an Außenwänden, Garagen und Schächten vor Frost! Gefriert das Wasser, dehnt es sich aus und bringt das Zählergehäuse oder das Zähler-Schauglas aber auch die Leitungen zum Platzen. Während eine Wasserleitung bei leichtem Frost einfriert und nach dem Auftauen unbeschädigt bleiben kann, ist der Wasserzähler viel empfindlicher. Mit Eintritt der Kälte sind in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen, Türen und Fenster geschlossen zu halten. Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Türen sind dringend instand zu setzen. Fenster und Türen sind abzudichten, damit Luftzug vermieden wird.
Besonders frostgefährdete Leitungsteile sollen mit Isolierstoffen umwickelt werden. Hierzu eignen sich am besten Styropor, Schaumstoff, Pappe, Stroh, Säcke, Textilien und Holzwolle. Auch im Baumarkt gibt es Isoliermaterial. Dabei sind Dämmstoffe unbedingt trocken zu halten.
Wasserzählerschächte im Freien müssen gut abgedeckt werden. Durch Einlegen von Isolierstoffen kann die Frosteinwirkung gemindert werden. Der Wasserzähler sollte aber zugänglich bleiben. Deshalb ist der Dämmstoff auf einer herausnehmbaren Einlage (z. B. Holzplatte als Zwischenboden) zu lagern.
Nicht benötigte Leitungen wie zum Beispiel Gartenleitungen oder Leitungen in Waschhäusern und Garagen sind vollständig zu entleeren. Denken Sie auch an Ihre Wasserleitungen, wenn Sie längere Zeit abwesend sind.
Ist die Wasserleitung doch eingefroren, ist sie wieder aufzutauen, da die Sprengwirkung des Eises mit der Ausweitung des Eispfropfens wächst. Auf keinen Fall sind hierfür Infrarotstrahler oder offenes Feuer, wie Kerzen, Schweiß-, Löt-, oder Gasbrenner zu verwenden. Sonst riskiert man nicht nur das Platzen der Leitung, sondern auch einen Brandschaden. Für das Auftauen gefrorener Leitungen können heiße Tücher, Fön, Heizlüfter oder Heizmatten verwendet werden.
Bei Einfrierungen in der Hausinstallation sollte ein in einem Installateurverzeichnis eingetragener Fachbetrieb zu Hilfe gerufen werden.
Ist der Wasserzähler oder die Wasserleitung bis zum Zähler eingefroren, informieren Sie umgehend den Zweckverband TAWEG. Für Schadensmeldungen stehen die Mitarbeiter rund um die Uhr unter 03661 / 617 0 zur Verfügung.
Ihr Zweckverband TAWEG | 16.10.2023