Blei in der Hausinstallation

Mit in Kraft treten der Neufassung der Trinkwasserverordnung am 01.01.2003, wurde der zulässige Höchstwert für Blei im Trinkwasser stufenweise zunächst von 40 µg/l auf 25 µg/l und schließlich ab dem 01.12.2013 auf 10 µg/l gesenkt. Ziel ist es, im Zuge der Gesundheitsvorsorge die Aufnahme von Blei über das Trinkwasser so weit wie möglich zu reduzieren. Dies geschieht durch Beseitigung aller möglichen Bleiquellen im Trinkwasser. Das ggf. natürlich vorhandene Blei in den Rohwässern wird bereits durch entsprechende Aufbereitung in den Wasserwerken des Zweckverbandes entfernt.

 

Die Hauptursache für Bleieintragung in das Trinkwasser liegt bei Rohrleitungen.
Vor Allem für Hausanschlussleitungen wurde bis 1973 Blei verwendet. Auch wenn eine Bleiabgabe aus diesen Leitungen im Laufe der Zeit nachlässt, wurde mit öffentlicher Bekanntmachung der neuen Blei-Grenzwerte vom Zweckverband TAWEG beschlossen, alle Hausanschlussleitungen aus Blei in seinem Zuständigkeitsbereich auszutauschen. Gerade im Hinblick auf den ab Dezember 2013 geltenden Grenzwert wurden neben den üblichen Erneuerungen bzw. Neuanschlüssen seit 2009 verstärkt Bleileitungen zum Austausch gebracht. Es wurden bis Oktober 2014 knapp 100 bekannte Anschlussleitungen aus Blei ausgetauscht und somit das Programmziel erreicht. Dennoch können vereinzelt noch Bleileitungen oder jedoch Leitungsteile aus Blei vorhanden sein. Durch die weiche Eigenschaft des Materials wurden u. a. Verbindungen von starren Stahl- oder Gussleitungen auf den Wasserzähler durch ein Blei-Passstück hergestellt. Auch diese Leitungsteile werden sukzessive entfernt, um eine mögliche Beeinflussung der Trinkwasserqualität auszuschließen.

 

Weiterhin können vereinzelt -gerade in älteren Gebäuden- Wasserrohre aus Blei noch in der Hausinstallation vorkommen. Häuser die nach 1973 errichtet wurden, sind i. d. R. hiervon nicht betroffen. Seit dieser Zeit wurden keine Bleirohre mehr verwendet.

 

Was ist zu tun?

Durch Kontrolle der sichtbaren Leitungen der Hausinstallation, also der Wasserrohre nach dem Wasserzähler, kann das Material ermittelt werden. Bleileitungen sind weich und silbergrau. Bei Verdachtsmomenten kann der Rat eines zugelassenen Installateur-Unternehmens hinzugezogen werden.

 

Wenn feststeht, dass in der Gebäudeinstallation Bleirohre vorhanden sind, sollten diese ausgetauscht werden. Da die Konzentration im Trinkwasser wesentlich von der Kontaktzeit mit dem Rohrmaterial abhängt, sollte das Wasser nach langer Stagnation (z. B. in der Nacht oder nach längerer Abwesenheit der Bewohner) nicht für Trink- und Nahrungszubereitungszwecke genutzt werden. Das Wasser wäre gegebenenfalls so lange gleichmäßig ablaufen zu lassen, bis kühles Wasser an der Entnahmestelle ausläuft. Das Ablaufwasser kann für andere Zwecke (z. B. Wasch-, Gieß- und Putzwasser) genutzt werden. Mit dieser Maßnahme kann die Konzentration im Trinkwasser an der Entnahmestelle zwar reduziert werden, die dauerhafte Unterschreitung des Höchstwertes ist jedoch erst nach Austausch der Leitungen gesichert.

 

Bei Fragen zum Sachverhalt stehen Ihnen die Mitarbeiter des Zweckverbandes TAWEG sowie des Gesundheitsamtes im Landratsamt Greiz gern zur Verfügung.

Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Weiße Elster - Greiz (ZV TAWEG)
An der Goldenen Aue 10
07973 Greiz

Telefon: (03661) 61 70
Telefax: (03661) 61 71 50

info@taweg-greiz.de
Verbandsvorsitzender: Herr Alexander Schulze
Geschäftsleiterin: Frau Ines Watzek
Eigenbetrieb Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungswerke (WAW)
An der Goldenen Aue 10
07973 Greiz

Telefon: (03661) 61 70
Telefax: (03661) 61 71 50
Werkleiterin: Frau Ines Watzek

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