Der Zweckverband TAWEG gibt hiermit bekannt, dass die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen am 13.08.2018 in Kraft gesetzt wurde.
Die Höhe der Zuwendungen kann demnach bis zu 2.500 € (für eine 4-Einwohner-Anlage) betragen. Alternativ werden von der Thüringer Aufbaubank auch Darlehen in Höhe der tatsächlichen Gesamtausgaben angeboten.
Zuwendungsfähig sind hierbei die Nachrüstung oder der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen gemäß dem Stand der Technik. Gemeint sind hier vollbiologische Anlagen, die auf solchen Bestandsgrundstücken betrieben werden, die dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal oder eine kommunale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden. Um welche es sich hierbei handelt, wird aus dem Abwasserbeseitigungskonzept entnommen.
Dem Zweckverband TAWEG kommt im Verfahren eine steuernde bzw. vermittelnde Rolle zu. Wir geben Ihnen Auskunft in technischen und rechtlichen Fragen und begleiten Sie im Fördermittelverfahren in Zusammenarbeit mit den Behörden und der Thüringer Aufbaubank.
ZV TAWEG 23.08.2018
Amtliche Formulare als PDF-Download
KKA-Förderrichtlinie ab 13.08.2018
KKA-Förderrichtlinie, 1te Änderung vom 30.11.2020
Informationsblatt zum Fördermittelantrag
Anlage 6 zum Förderantrag einer Gruppen-KKA
Selbstauskunft zur Beantragung eines KKA-Darlehens
Anlage 2: De-minimis-Erklärung
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetpräsenz der Thüringer Aufbaubank: