Nenndurchflüsse Wasserzähler

Information des Zweckverbandes über die neue Definition der Messbereiche für Wasserzähler

Seit 31.10.2006 wird die europäische Messgeräte-Richtlinie allgemein in den EU-Mitgliedsstaaten angewandt. Das Ziel der Richtlinie ist es, einen harmonisierten europäischen Markt für Messgeräte zu schaffen. Im Vordergrund stehen hierbei der Schutz der Verbraucher, die Schaffung eines fairen Handels und die Herstellung von Vertrauen zu Messungen im öffentlichen Interesse.

 

Für die Umsetzung der Richtlinie ist eine Übergangsfrist von 10 Jahren vorgegeben. Sie ist von all denen zu befolgen, die sich mit Versorgungsmessgeräten beschäftigen. Dies trifft auch für den Zweckverband TAWEG zu.

 

Im Folgenden möchten wir Sie über die neue Definition der Messbereiche für Wasserzähler informieren, die sich aus der Anwendung der Europäischen Messgeräte Richtlinie und der zwischenzeitlich angepassten deutschen Eichordnung ergibt. Die Richtlinie regelt die Einhaltung von Mindestbedingungen des Standes der Technik an die Messgeräte durch die Messgerätehersteller. Die Messgerätehersteller müssen diese Normen bei der Produktion einhalten und dokumentieren. Die Messgeräte Richtlinie beschränkt sich auf zehn verschiedene Messgerätearten, deren Ergebnisse mechanische, klimatische oder elektromagnetische Einflüsse widerspiegeln. Hierzu gehören neben Gas- und Wärmezähler, Abgasmessgeräte oder selbsttätige Waagen und auch Wasserzähler. Um den Austausch der Wasserzähler in benannter Frist realisieren zu können, haben die Hersteller von Wasserzählern die Produktion schon weitgehend umgestellt.

 

Für den Zweckverband TAWEG bedeutet dies, dass neben den bisherigen Bauarten Wasserzähler nach den neuen Anforderungen und mit neuen Kennzeichnungen zum Einbau kommen. Seit Mai 2008 werden im Verbandsgebiet des Zweckverbandes TAWEG Wasserzähler nach den Anforderungen der Europäischen Messgeräte Richtlinie eingebaut. Dies erfolgt im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels alle 6 Jahre durch die Mitarbeiter des Eigenbetriebes WAW des Zweckverbandes TAWEG gemäß den Vorgaben des Deutschen Eichgesetzes und der Eichordnung. Im Folgenden werden die alten und neuen Kennzeichen mit Baugrößen/Nenndurchflüsse (QN) gegenübergestellt.

 

QN (alt) 2,56,010,015,020,0
Q3 (neu) 4,010,0 16,025,00 40,00

 

Dabei entspricht der Nenndurchfluss (QN=Q3) der Durchflussmenge in m³ pro Stunde unter Standort-bedingungen bei etwa 1 bar Druckverlust. Für Wohnbebauungen ist in der Regel die Baugröße QN 2,5 installiert. Dies entspricht neu dem Wasserzähler Q3 4,0. Im Verbandsgebiet umfasst diese Zählergröße ca. 97 % aller Wasserzähler.

 

Die Umsetzung der europäischen Messgeräte-Richtlinie hat keine qualitativen, quantitativen oder gebührenrechtliche Auswirkungen auf die Wasser- versorgung der Anschlussnehmer im Verbandsgebiet des Zweckverbandes.

 

Wir bleiben unserem Motto treu: “Ihr Ver- und Entsorger rund um die Uhr.”

Unsere Priorität steht: Wir sorgen für eine sichere Trinkwasserversorgung in ausreichenden Mengen entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung der Bundesrepublik Deutschland 24 Stunden am Tag.

Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
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