Rückstausicherung

Starke Niederschläge oder extremes Tauwetter überlasten von Zeit zu Zeit das Kanalnetz, sodass Abwasser aus der Kanalisation auf das Grundstück zurück stauen kann. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sich auf eigene Kosten gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Für eventuelle Schäden, die auf das Fehlen von Rückstausicherungen zurückzuführen sind, wird er zur Verantwortung gezogen.

 

Schlüsselwort Rückstauebene: Das ist die Höhe, bis zu welcher Abwasser aus der Kanalisation in das Grundstück zurückstauen kann. Normalerweise ist dies die jeweilige Straßenoberkante über dem öffentlichen Abwassersammelkanal an der Einbindung des Anschlusskanals. Wenn Einleitstellen im Grundstück niedriger liegen als die Sohlhöhe des in der Straße befindlichen Hauptsammlers, ist die Installation einer automatischen Abwasserhebeanlage erforderlich

 

Darstellung einer Rückstausicherung der Firma Kessel

 

Schematische Darstellung Rückstauebene

 

Durch den Einbau entsprechender Rückstausicherungen (Rückstauverschlüsse, Hebeanlagen) wird gewährleistet, dass Einleitstellen unterhalb der Rückstauebene (vorwiegend im Keller eines Hauses befindliche Duschen, Waschmaschinenanschlüsse, Bodeneinläufe etc.) in Hochwassersituationen nicht überflutet werden. Die Vorsorgepflicht besteht auch für auf dem Grundstück befindliche offene Flächen sowie Kellergaragen. Alle manuell gesicherten Abläufe (Rückstauverschluss) sind dauerhaft zu beschildern.

 

Generell gilt auch hier: sowohl in der Planungs- und Realisierungsphase ist die Zusammenarbeit mit einem Installateurfachbetrieb empfehlenswert. Bestimmungen finden sich in der Entwässerungssatzung und in den Vorschriften „DIN 1986 Grundstücksentwässerungsanlagen“.

 

Wie nahezu alle technischen Geräte müssen auch die Einrichtungen zur Rückstausicherung regelmäßig gewartet und überprüft werden. Nicht vergessen sollte man die Entlüftung der Grundstücksentwässerungsanlage über das Dach, sowie die Schaffung ausreichender Reinigungsmöglichkeiten für den Fall von Verstopfungen.

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