Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), Entwurfsstand 30.04.2021

Fortschreibung 2020

Die Pflicht zur Erstellung und zur regelmäßigen Fortschreibung von Abwasserbeseitigungskonzepten (alle sechs Jahre) leitet sich aus dem §48 ThürWG ab. Der aktuellen Fortschreibung vorausgegangen, waren mehrere Fortschreibungen aus den Jahren 2014, 2010, 2009, 2005 und davor. Für die vorliegende Fortschreibung war zunächst die Abgabefrist auf den 06.12.2020 festgesetzt worden, was jedoch mit dem ThürCorPanG vom 05.06.2020 letztlich auf den 30.06.2021 verschoben wurde. Die Beschlussfassung ist in der kommenden Verbandsversammlung am 24.06.2021 vorgesehen.

 

Auf Basis der ABK-Ergebnisse erfolgt (unter Beachtung der gesicherten Finanzierung) die Einordnung in den jahresbezogenen Investitionsplan sowie in das mittel- und langfristige Investitionsprogramm. Das ABK liefert somit den konzeptionellen „Leitfaden“ für Netzausbau bzw. die perspektivischen abwassertechnischen Erschließungen.

 

Vorliegendes Konzept behandelt vornehmlich den Zeitraum 2021 bis 2030 und bildet damit den Bewirtschaftungszeitraum III gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 ab.

 

In der Rubrik „Endausbau“ wird der Fortgang konkreter Maßnahmen benannt, deren Realisierung, gemessen an den zur Verfügung stehenden Ressourcen, bis zum Jahr 2030 derzeit nicht als konkret umsetzbar erachtet werden kann. Andererseits skizziert diese Ausbaufiktion weitere Maßnahmen gemäß den Vorgaben der Unteren Wasserbehörde Greiz.

 

Die gemäß § 48 ThürWG geforderte Bekanntmachung des Entwurfes erfolgt mittels der nachfolgenden Dokumente, welche einen Auszug mit den Kernaussagen aus der komplexen Gesamtunterlage darstellen.

 

Hier geht es zu den Dokumenten, Entwurfsstand 30.04.2021.

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