Sehr geehrte Kunden,
in der Kirchgasse ist vom Zweckverband TAWEG die Erneuerung der Versorgungsleitung und der Kanalisation (Trennsystem für Schmutz- u. Niederschlagswasser) im öffentlichen Straßengrund vorgesehen. Dies ist eine Gemeinschaftsbaumaßnahme mit der Gemeindeverwaltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Straßenausbau). Für die Baumaßnahme ist ein Zeitraum von 7 Monaten vorgesehen.
Ablauf der Maßnahme
Diese Maßnahme erstreckt sich von der Waltersdorfer Dorfstraße Nr. 30 (ehemalige Gasthof „Zum Löwen“) entlang der Kirchgasse bis zum Abzweig zum Pechhüttenweg (landwirtschaftlichen Betriebsweg). Die Erneuerung erfolgt in offener Bauweise. Der Auftragnehmer der Bauleistungen ist die CASPAR Bau GmbH aus Greiz. Das zuständige Ingenieurbüro Halbauer VDI (Herr Krammer), stimmte sich bereits im Vorfeld, vor Ort mit den jeweiligen Grundstückseigentümern zu Details der Grundstückserschließung ab. Die Ver- und Entsorgungsleitungen werden für jedes Grundstück bis an die erste Grundstücksgrenze zum öffentlichen Straßengrund neu hergestellt.
Was ist durch Sie zu beachten?
Im Rahmen der neu hergestellten Versorgungsleitung im öffentlichen Straßengrund wird im Bedarfsfall (Anpassung an allgemein anerkannte Regeln der Technik) auch die Anschlussleitung (wenn noch nicht aus Polyethylen) erneuert und eine Wasserzählergarnitur eingebaut. Der Wasserzähler wird hierbei nicht ausgetauscht. Der Zweckverband TAWEG trägt die Kosten für den im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teil der Anschlussleitung. Entsprechend § 8 der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung hat der Grundstückseigentümer die Kosten für die Erneuerung der Anschlussleitung außerhalb des öffentlichen Straßengrundes in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
Die auf dem Grundstück bestehende Kleinkläranlage bleibt in Betrieb. Die Grundstücksanschlüsse werden im öffentlichen Bereich an die neue Kanalisation angeschlossen. Die Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser erfolgt spätestens mit der perspektivischen Errichtung einer zentralen Kläranlage für die Ortslage Waltersdorf.
Die Kosten für die Herstellung der im privaten Grund befindlichen Kontrollschächte und für eventuelle Leitungsverlegungen vom Kontrollschacht zum Gebäude (Grundstücksentwässerungsanlage) trägt gleichfalls der Grundstückseigentümer. Es ist möglich, mit dem vor Ort im Auftrag des ZV TAWEG tätigen Bauunternehmen (CASPAR Bau GmbH) günstige Konditionen für die erforderlichen Leistungen zu vereinbaren.
Kontakt
Sollten während der Maßnahme Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter des Zweckverbandes Herr Noritzsch bzw. Herr Schau (03661-617 500/ 400) diese stehen Ihnen für Nachfragen zum Baugeschehen zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständnis | Ihr Zweckverband TAWEG
Greiz, 14.02.2019