Information II über das Vorhaben „Kanalnetzsanierung Greiz-Neustadt“
im Zeitraum 2016 – 2019
Der Zweckverband hatte bereits mehrfach über die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Bereich
„Greiz-Neustadt“ informiert. Nun ist es soweit, im Januar 2017 starten die Baumaßnahmen, die sich
voraussichtlich bis zum Frühjahr 2019 erstrecken werden.
Die Aufgabenstellung sowie die Bauzeit von nur zwei Jahren sind anspruchsvoll. Das Bauvorhaben
umfasst die offene und geschlossene Sanierung von zirka 3 km Hauptkanal inklusive Schächte und
zirka 750 Hausanschlüsse. Das Sanierungsgebiet betrifft, außer der Carolinenstraße, die gesamte
Greizer Neustadt.
Die geplanten Baumaßnahmen sind speziell auf die jeweiligen Schadbilder abgestimmt, und
beinhalten von der grabenlosen Sanierung Mittels „Inliner“ bis hin zur offenen Bauweise eine breite
Palette bautechnischer Verfahren. Als Baufeld ist der öffentliche Straßengrund definiert, somit sind
Kostenbelastungen für die privaten Grundstückseigentümer nicht vorgesehen.
Trotz, dass Eingriffe in Straßen und Wege sowie die Verkehrsführung möglichst verträglich gestaltet
werden sollen, wird mit Behinderungen und Beeinträchtigungen des laufenden und ruhenden
Verkehres sowie in der kurzzeitigen Erreichbarkeit einzelner Grundstücke zu rechnen sein. Dies
resultiert schon aus der Tatsache, dass die Sammler zumeist straßenmittig verlegt sind und zahlreiche
Hausanschlüsse erneuerungsbedürftig sind.
Ein sehr umfangreiches und mit den Behörden ausgearbeitetes Verkehrskonzept soll diese möglichst
geringst notwendigen Beeinträchtigungen während der Bauzeit mit den mehrfach wechselnden
Baustellen sicherstellen.
Die Erneuerung der Hausanschlüsse wird bis zum privaten Revisionssacht bzw. der Revisionsöffnung
(im Keller) des Privatgrundstückes erfolgen. Das bedeutet, dass die Zugänglichkeit im Vorfeld geprüft
und der Zugang während der Baumaßnahmen sichergestellt werden muss. Nur so können
Behinderungen während der Bauzeit verhindert bzw. verringert werden.
Aufgrund des hohen Aufgabenumfanges besteht die Möglichkeit, dass es zu Arbeitszeitverlängerungen bzw.
Arbeiten im Schichtbetrieb kommen kann. Hintergrund der Gesamtmaßnahme ist die Schadensbeseitigung der
durch das Hochwasser´2013 entstandenen Schäden an den Rohrleitungsanlagen. Ursache hierfür waren die
stark veränderten Grundwasserstände sowie die anhaltenden, stark erhöhten Wasserführungen in den Leitungen
und damit verbundener Ausspülungen.
Die Maßnahme wird gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Thüringen im
Rahmen des „Aufbauhilfeprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden infolge
des Hochwassers vom 18.Mai bis zum 4.Juli 2013“.
Ihr ZV TAWEG | Dezember 2016