Kleineinleiter ohne Kanalanschluss

Wer ist ein Kleineinleiter?

Zu den Kleineinleitern zählen die Grundstücke deren gereinigtes Abwasser nicht in eine öffentliche Kanalisation, sondern direkt in ein Gewässer (Grund- und Oberflächenwasser) eingeleitet wird.
Typische Beispiele für Kleineinleiter sind Grundstücke in sehr dünn besiedelten Ortslagen, in denen oftmals keinerlei öffentlichen Kanalisation zu finden ist aber auch in Grundstücke in Gebieten die technisch oder wirtschaftlich nur unter sehr hohen Aufwendungen zu erschließen sind.

 

Wer ist zuständig?

Die Zuständigkeit liegt hierbei bei der im Landratsamt Greiz ansässigen Unteren Wasserbehörde als Aufsichstbehörde. Von dieser Stelle aus werden Forderungen gegenüber dem Grundstückseigentümer bezüglich der Abwasserreinigung gestellt und die Einhaltung kontrolliert.

Die Abfuhr des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben gehört gemäß § 58 Thüringer Wassergesetz zur hoheitlichen Pflichtaufgabe des Zweckverbandes TAWEG.

 

Kleineinleiterabgabe?

Der Zweckverband erhebt zur Abwälzung der von ihm nach § 9 Abs. 2 Satz 2 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in Verbindung mit § 7 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetzes (ThürAbwAG) zu entrichtenden Abwasserabgabe eine jährliche Kommunalabgabe.

 

Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Weiße Elster - Greiz (ZV TAWEG)
An der Goldenen Aue 10
07973 Greiz

Telefon: (03661) 61 70
Telefax: (03661) 61 71 50

info@taweg-greiz.de
Verbandsvorsitzender: Herr Alexander Schulze
Geschäftsleiterin: Frau Ines Watzek
Eigenbetrieb Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungswerke (WAW)
An der Goldenen Aue 10
07973 Greiz

Telefon: (03661) 61 70
Telefax: (03661) 61 71 50
Werkleiterin: Frau Ines Watzek

Fördermittelbekanntmachung

Partner