Technisches

Gesetzliche und technische Grundlagen

Bei Neubau oder Modernisierung gibt der Zweckverband TAWEG dem Grundstückseigentümer eine Standortstellungnahme, welche formlos und mit Zugabe eines Lageplanes (Kopie einer Flurkarte) zu beantragen ist. Aus der Stellungnahme ist ersichtlich, ob die Abwasserentsorgung über einen öffentlichen Kanal erfolgen kann oder ob das gereinigte Abwasser in ein Gewässer eingeleitet wird. In letzterem Fall gibt die zuständige Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Greiz die Erlaubnis.

 

Auch die Versickerung von Abwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die gesetzlichen Grundlagen basieren auf dem bundesweiten Wasserhaushaltsgesetz, den Landeswassergesetzen sowie auf ergänzenden Verwaltungsvorschriften und Erlassen. Weiterhin sind alle Satzungen des Zweckverbandes TAWEG zu berücksichtigen. Diese informieren Sie gern umfassend über die für Sie speziell geltenden Vorschriften.

 

Verbindliches technisches Regelwerk ist die Europanorm EN 12566 (früher: DIN 4261 Teil2). Kleinkläranlagen müssen ein Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik nach DIN 4261 Teil2 oder EN 12566 haben. Dabei muss sich das Prüfzeichen auf die gesamte Anlage und nicht nur auf Teile (z.B. Betonfertigteile) erstrecken. Anlagen ohne das oben erwähnte Zertifikat (z. B. Pflanzenkläranlagen) müssen im Einzelfall hinsichtlich Bau und Betrieb genehmigt werden.

 

Private Kleinkläranlagen sind Bestandteil der Grundstücksentwässerung. Für Bau, Betrieb und Unterhaltung ist allein der Grundstücksbesitzer zuständig, der auch die Kosten tragen muss. Für die technische Ausführung ist die DIN 1986 maßgebend. Gesetzestexte und DIN-Vorschriften sind in der Buchhandlung erhältlich und liegen zur Einsichtnahme beim Zweckverband TAWEG aus.

 

Planung, Bau und Inbetriebnahme der Anlage

Eine vollbiologische Anlage hat je nach Material des Baukörpers eine Lebensdauer von ca. 10 Jahren. Die Maschinentechnik hat eine geringere Lebensdauer und muss regelmäßig gewartet/instandgesetzt werden. Vollbiologisch gereinigtes Abwasser ist kein Brauchwasser! Eine Weiternutzung außer für bestimmte Bewässerungszwecke ist nicht zu empfehlen.
Eine gut funktionierende Kläranlage bedarf sorgfältiger Planung und Untersuchung der wesentlichen Bedingungen für den Anlagenbau.

 

 

Dies sind beispielsweise:

  • Einholung der Stellungnahme des zuständigen Abwasserentsorgungspflichtigen
  • Wahl des Aufstellortes der Anlage (Zufahrtsmöglichkeit, Einleitpunkt)
  • Festlegung der Anlagengröße (Zahl der anzuschließenden Personen, Menge des gewerblichen Abw.)
  • Anordnung der Anlagenteile (z. B. Geräuschemissionen bei Gebläsen)
  • Versorgungsträger (Wasser, Elt)
  • Ableitung von Niederschlags- und Dränagewasser
  • Betriebskostenvorschau für mehrere Jahre
  • Kostenvergleichsrechnung mit Investitions- und Betriebskosten
  • Beschreibung der Leistungsparameter der Anlage
  • Vertragsgestaltung
  • Zusammenstellung von Unterlagen zur Beantragung einer Einleiterlaubnis

 

 

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. In jedem Fall ist die technische Lösung mit dem Zweckverband TAWEG bzw. der zuständigen Behörde abzustimmen. In Trinkwasser-Einzugsgebieten gelten besondere Vorschriften.
In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten werden Einleitgrenzwerte vorgegeben. Im begründeten Einzelfall können darüber hinausgehende Anforderungen erhoben werden.

 

In Kleinkläranlagen darf grundsätzlich nur häusliches Schmutzwasser (Grauwasser, Fäkalien), keinesfalls Regenwasser oder Dränagewasser eingeleitet werden. Die Grundstücksentwässerungsanlage muss dementsprechend entflochten werden.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, vorher eine Referenzanlage zu besichtigen. Neben dem Erfahrungsaustausch erhält man eine Vorstellung von Platzbedarf und Einordnung der Anlage.
Bei der Vertragsgestaltung ist darauf zu achten, die Bezahlung von einer mängelfreien Abnahme der Bauleistung sowie vom Erreichen der vertraglich festgelegten Leistungsparameter abhängig zu machen. Es empfiehlt sich dringend, beim Kauf der Anlage die Inbetriebsetzung gleich mit zu vereinbaren. Lassen Sie sich die Funktion jedes einzelnen Anlagenteils erklären und vorführen. Die vertraglich festgelegten Leistungsparameter müssen mindestens den in der Einleitgenehmigung vorgegebenen Ablaufwerten des gereinigten Abwassers entsprechen, die von einem unabhängigen Labor geprüft werden sollten.

 

Mit Abnahme der Anlage geht die Verantwortung dafür auf den Grundstücksbesitzer über. Die Abnahme ist sehr wichtig und sollte sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden.

 

 

Bestandteil der Abnahme sind:

  • Beteiligung der Unteren Wasserbehörde und/oder des zuständigen Abwasserentsorgungspflichtigen
  • Abnahmeprotokoll mit Auflistung der Restmängel und Termin zur Abstellung derselben
  • Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist, deren Beginn und Ende
  • Ãœbergabe der Bedienungs- und Wartungsanleitung für jedes einzelne Anlagenteil
  • Ãœbergabe des Betriebsbuches mit den ersten Eintragungen (Nachweis erfolgreicher Inbetriebnahme)
  • Ãœbergabe aller Schlüssel
  • Ãœbergabe sämtlicher Anlagen- und Bauteilzertifikate

 

 

Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass die Beauftragung eines spezialisierten Ingenieurbüros sowie einer Fachfirma Voraussetzung für eine dauerhaft funktionstüchtige und ökonomische Anlage sind.

 

 

Betrieb, Pflege und Wartung

Der Hersteller ist verpflichtet, Ihnen zu seiner Anlage eine ausführliche Bedienungs- und Wartungsanweisung zu übergeben, die Sie sich erklären lassen sollten.
Der Abschluss eines Wartungsvertrages ersetzt die Betriebsführung nicht, da es sich um unterschiedliche Aufgaben handelt. In fast allen Fällen wird der Grundstücksbesitzer die Betriebsführung selbst durchführen müssen. Dazu ist die Aneignung von fachlichen Grundzusammenhängen der Abwasserreinigung ein Muss! Zur Betriebsführung gehören die tägliche Sichtkontrolle auf Funktionsfähigkeit der wichtigsten Anlagenteile, das Führen des Betriebstagebuches, die Kontrolle des Auslaufes, die Einleitung von Maßnahmen zur schnellen Abhilfe bei Havarien, die Veranlassung der Schlammentleerung sowie die Nachweispflicht gegenüber der zuständigen Behörde.
Die Überprüfung der Leistungsparameter ist im Rahmen der jährlich notwendigen Wartungsarbeiten durch ein Fachunternehmen auszuführen. Die Bauartzulassungen beinhalten das erforderliche Wartungsintervall einer jeden Anlage. Es werden Proben genommen und die Beschaffenheit des Abwassers analysiert sowie Empfehlungen zur fälligen Entschlammung oder zu Instandhaltungsmaßnahmen gegeben. Die Kosten für einen Wartungsvertrag sind anhängig von der Wartungsanzahl. Pro Wartung sind mit ca. 100 Euro zu rechnen.

 

 

Mechanische Abwasserreinigung

Mehrkammerausfaulgruben / Mehrkammerabsetzgruben / abflusslose Gruben

Das Mindestgesamtvolumen für mechanische Grundstückskläranlagen beträgt gemäß des hierfür relevanten Regelwerkes DIN 4261, Teil 1 unabhängig von der Anzahl der angeschlossenen Einwohner 6 m³. Das Regelwerk rechnet mit einem spezifischen Nutzvolumen von 1,5 m³ pro Einwohner. Für die vor 1990 errichteten Anlagen nach TGL 7762 galt 1,0 m³ pro Einwohner, jedoch mindestens ein Gesamtvolumen von 4 m³.
Mechanische Grundstückskläranlagen sind für eine alleinige Behandlung des Abwassers generell nicht mehr zugelassen, ausgenommen derer bei denen der Bestandsschutz greift. Daher dürfen sie nur zum Zwecke der Entschlammung oder als Übergangslösung zur Anwendung kommen. Als Übergangslösung wird der Betrieb einer solchen GKA nach DIN 4261/Teil 1 für einen Zeitraum von max. 5 Jahren bis zum Anschluß an eine zentrale Kläranlage gewertet. Diese Grundstückskläranlagen dienen ausschließlich zur mechanischen Behandlung des im Trennsystem gesammelten Schmutzwassers.
Es dürfen wie in allen Grundstückskläranlagen keinerlei Kühlwasser, Fremdwasser, Niederschlagswasser, feste Stoffe, Öle, Säuren usw. in die Anlage gelangen.

 

Nachrüstsatz

Mit verschiedenen Ausrüstungspaketen können vollbiologische Kläranlagen in vorhandene Baukörper montiert werden. Dazu muss der Baukörper baulich intakt sein. Es muss nachgewiesen werden, dass die Größe des Baukörpers für die vollbiologische Reinigungsstufe ausreicht.
Bei der Entscheidung für einen Nachrüstsatz ist zu bedenken, dass die Technik teilweise außerhalb des Baukörpers installiert werden muss. Dies betrifft den Schaltschrank sowie evtl. Belüftungsaggregate, für die Platz im Hauskeller, der Garage oder z. B. einem neuen Mülltonnenschrank geschaffen werden muss.

 

Technologie der vollbiologischen Abwasserreinigung

Bei der vollbiologischen Abwasserreinigung werden ähnliche Prozesse wie die Selbstreinigung in Gewässern in technischen Anlagen genutzt. Dort werden im Abwasser vorkommende Mikroorganismen angereichert und für sie günstige Lebensbedingungen geschaffen, in erster Linie durch die Zufuhr von Sauerstoff. Die Kleinstlebewesen „veratmen“ die Schmutzstoffe des Abwassers und setzen sie in Biomasse sowie Gase um. Biomasse und gereinigtes Wasser werden voneinander getrennt; das Wasser wird abgeleitet und die Biomasse in der Anlage belassen.
Überschüssige Biomasse sowie Schlamm aus der Vorreinigung müssen 1 – 2 mal pro Jahr entsorgt werden (siehe auch Herstellerangaben oder Vorgaben des ZV TAWEG). Das Thüringische Wassergesetz fordert, dass der anfallende Schlamm dem zuständigen Abwasserentsorgungspflichtigen überlassen werden muss.

 

Vollbiologische Anlagensysteme für Grundstücke

Die Vielfalt der Namen und Bezeichnungen für die verschiedenen Anlagen ist verwirrend. Sie lassen sich alle auf wenige Verfahrensprinzipien zurückführen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich nicht allein auf die Herstellerangaben verlassen, sondern die Meinung eines unabhängigen Sachkundigen einholen.
Nachfolgend werden die wichtigsten Verfahren kurz beschrieben. Für alle Verfahren gilt, dass eine Vorreinigung des Abwassers, zumeist in einer Dreikammer-Absetzgrube vor der Biostufe, unbedingt zu empfehlen ist. Anlagen ohne Vorklärung sind nicht betriebssicher.

 

Festbettverfahren

Tropfkörperverfahren

Das Abwasser wird nach der Vorreinigung über einer Packung aus Schlackesteinen oder Kunststoffkörpern verrieselt, auf welcher die Mikroorganismen zur Abwasserreinigung siedeln (sog. „biologischer Rasen“).
In einer Nachklärung wird der Schlamm, der beim Durchfließen mitgerissen wird, abgetrennt.

 

Scheibentauchkörperverfahren

Das vorgereinigte Abwasser wird in einem Behälter gefördert, in dem ein langsam drehendes Rad mit parallel angeordneten Kunststoffscheiben ins Abwasser eintaucht. Auf den Kunststoffscheiben befindliche Mikroorganismen reinigen beim Ein- und Auftauchen in Verbindung mit Sauerstoff das Abwasser.
Der abfallende biologische Rasen wird in einer Nachklärung vom gereinigten Abwasser getrennt.

 

 

Belebungsverfahren

Belebungsverfahren, auch mit Festbett

Beim Belebungsverfahren wird das vorgereinigte Abwasser in ein sog. Belebungsbecken mit frei suspendierten Mikroorganismen (Belebtschlamm) geleitet und dort mit Sauerstoff versorgt. In einer Nachklärung werden gereinigtes Abwasser und Schlamm voneinander getrennt. Da kleine Belebungsanlagen sehr empfindlich gegen Schwankungen von Abwassermenge und Schmutzfracht sind, kann ein sog. Festbett aus Kunststoffkörpern in das Belebungsbecken eingebracht werden, um einen Teil des Belebtschlammes fest im Becken zu halten.

 

Aufstau – Belebungsverfahren (SBR), auch mit Festbett

Beim Aufstau-Belebungsverfahren finden die Verfahrensschritte „Abwasserreinigung“ und „Trennen von Schlamm und gereinigtem Wasser“ zeitlich versetzt in einem Becken statt.
Das Abwasser wird schwallweise gereinigt und ebenso abgeleitet.
Der Vorteil ist die weitgehende Unempfindlichkeit gegen Schwankungen von Abwasseranfall und Schmutzfracht. Der Nachteil ist die kompliziertere Steuerung, gegenüber Belebungsanlagen im Durchlaufverfahren.

 

Membranverfahren

Membrananlagen sind Belebungsanlagen ohne Nachklärbecken. Abwasser und Schlamm werden über eine spezielle Membran getrennt, nur das gereinigte Wasser wird durchgelassen. Die Anlage kann kleiner dimensioniert werden als eine herkömmliche Belebungsanlage, da die Membran es gestattet, eine hohe Schlammkonzentration mit entsprechend hoher Reinigungsleistung im Becken zu halten. Ebenso wird kein Nachklärbecken benötigt.
Diese Anlagen sind eine Neuentwicklung. Es gibt bislang kaum Betriebserfahrungen.

 

 

Naturnahe Verfahren

Pflanzenkläranlage

Vorgeklärtes Abwasser wird schwallartig in ein Schilfbeet eingebracht. Die Wurzeln der Schilfpflanzen sorgen für eine Durchlüftung des Beetes und bieten Lebensraum für Mikroorganismen, die die Schmutzstoffe abbauen.
Langfristig funktionieren Pflanzenkläranlagen nur bei guter Planung, sorgfältiger Materialauswahl und fachgerechtem Bau. Der Platzbedarf ist hoch und liegt bei 3 – 5 m2 pro Einwohner.

 

Teichkläranlage, unbelüftet

Der Abbau von Abwasserinhaltsstoffen findet hier in entsprechend dimensionierten und ausgebauten Teichen statt. Diese einfachen und robusten Anlagen haben einen hohen Platzbedarf und einen ständig wahrnehmbaren Eigengeruch. Im Abstand von mehreren Jahren muss der Teich entschlammt werden. Der Platzbedarf ist mit 8 – 10 m2 pro Einwohner noch höher als bei einer Pflanzenkläranlage.

 

Sandfiltergraben

Auf eine undurchlässige Bodenschicht werden Zulauf- und Dränagerohre getrennt durch eine Sickerschicht aus Kies verlegt. Vorgereinigtes Abwasser sickert aus dem Zulaufrohr durch die Kiesschicht und wird von darauf siedelnden Mikroorganismen gereinigt.
Das gereinigte Abwasser wird in Dränagerohren aufgefangen und fortgeleitet. Es muss eine Sickerlänge von mindestens 6 m je Einwohner verlegt werden.

 

Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Weiße Elster - Greiz (ZV TAWEG)
An der Goldenen Aue 10
07973 Greiz

Telefon: (03661) 61 70
Telefax: (03661) 61 71 50

info@taweg-greiz.de
Verbandsvorsitzender: Herr Alexander Schulze
Geschäftsleiterin: Frau Ines Watzek
Eigenbetrieb Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungswerke (WAW)
An der Goldenen Aue 10
07973 Greiz

Telefon: (03661) 61 70
Telefax: (03661) 61 71 50
Werkleiterin: Frau Ines Watzek

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