Kanalsanierung Greiz-Neustadt 2016-18

Vorab – Information über das Vorhaben „Kanalnetzsanierung Greiz-Neustadt“ im Zeitraum 2016 – 2018

Vom Herbst´2014 bis zum Frühjahr´2015 fanden im Gebiet „Greiz-Neustadt“ umfangreiche
Untersuchungen des Abwassernetzes statt. Hier wurden zunächst die Rohrleitungen mit Hochdruck
gereinigt, um diese dann genauestens mittels spezieller Kanal-TV-Roboter zu inspizieren. Ziel war die
Aufnahme des Zustandes von Hauptsammlern und Anschlüssen im öffentlichen Grund sowie deren
Vermessung.

 

Im Nachgang erfolgte dann die Auswertung und Dokumentation sowie die eindeutige Feststellung von
Schadstellen. Seit damals ist inzwischen ein Jahr vergangen, in welchen Sanierungskonzeptionen
erarbeitet wurden. Hierbei wurde ein umfangreicher Sanierungsbedarf festgestellt, der gemäß dem
aktuellen Kenntnisstand im Zeitraum von Ende´2016 bis Mitte´2018 abgearbeitet werden soll.

 

Die geplanten Baumaßnahmen sind speziell auf die jeweiligen Schadbilder abgestimmt und
beinhalten von der grabenlosen Sanierung mittels „Inliner“ (Kunststoffschlauch) bis hin zur offenen
Bauweise eine breite Palette bautechnischer Verfahren. Als Baufeld ist der öffentliche Straßengrund
definiert, somit sind Kostenbelastungen für die privaten Grundstückseigentümer nicht vorgesehen.

 

Hintergrund der Gesamtmaßnahme ist die Schadensbeseitigung der durch das Hochwasser´2013
entstandenen Schäden an den Rohrleitungsanlagen. Ursächlich waren hier die stark veränderten
Stände des Grundwasserleiters sowie die anhaltenden, stark erhöhten Wasserführungen in den
Leitungen und damit verbundener Ausspülungen.

 

Trotz dass die Eingriffe in Straßen und Wegen sowie in die Verkehrsführung möglichst verträglich
gestaltet werden sollen, wird mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zu rechnen sein. Die
Abwassersammler sind zumeist straßenmittig verlegt und zahlreiche Hausanschlüsse sind
erneuerungsbedürftig.

 

Es wird die Erneuerung der Hausanschlüsse bis zum privaten Revisionssacht bzw. der
Revisionsöffnung im Privatgrundstück erfolgen. Deswegen ist unbedingt die Zugänglichkeit von jedem
Grundstückseigentümer zu prüfen und zu gewährleisten, um Behinderungen während der Bauzeit zu
verringern.

 

Die Maßnahme wird gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Thüringen im
Rahmen des „Aufbauhilfeprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden infolge
des Hochwassers vom 18.Mai bis zum 4.Juli 2013“.

 

Ihr ZV TAWEG | 24.05.2016

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